Hausbesuch vom Pathologen

Reutlingen. Das Gesundheitssystem krankt. Diagnose: akuter Ärztemangel. Therapie: Neustrukturierung etwa des Bereitschaftsdienstes mit dem Ziel, den Beruf attraktiver zu machen. Doch diese Medizin schmeckt nicht allen.

Die KV Baden-Württemberg ändert die Notfalldienstordnung für 2012. Zur Verbesserung des kreisweiten Notfalldienstes ist die Aufhebung von bisherigen Dienstbefreiungen erforderlich. 

Das stößt nicht allenthalben auf Zustimmung. So kritisiert Prof. Dr. Arne Burkhardt - er betreibt eine Pathologie-Praxis - diese "Zwangsverpflichtung": "Pathologen und einige Disziplinen ohne direkten Patientenkontakt hatte man bisher nicht etwa aus Großzügigkeit oder als Vergünstigung, sondern aus gutem Grunde hiervon ausgenommen. Dies deshalb, weil eine Compliance (= Befolgen der ärztlichen Ratschläge, kooperatives Verhalten) der Bevölkerung für die Behandlung durch außerhalb ihres Fachgebietes nicht mehr kompetente alte Ärzte und insbesondere durch einen Pathologen nicht vorhanden sein dürfte.

" Überhaupt sei die Frage, ob ein Pathologe Kontakt mit lebenden Patienten haben dürfe, im Grundsatz umstritten, argumentiert Prof. Burkhardt. Der heute 68-Jährige leitete lange Jahre das Pathologische Institut am Steinenberg-Klinikum und hat nach eigenen Angaben "seit 40 Jahren keine lebenden Patienten mehr behandelt".

Den vollständigen Artikel der Südwest Presse lesen Sie hier 
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