Infektionswelle im Klinikum Bremen-Mitte
08. Februar 2012
Der Untersuchungsausschuss zur Infektionswelle im Klinikum Bremen-Mitte hörte die Aussagen von vier Pathologen. Dabei ging es darum, ob die Ärzte die Todesart richtig bescheinigten und ob eine Meldepflicht bestand.
Die Mitglieder des Ausschusses wollten der Frage nachgehen, ob man bei einem Todesfall im Zusammenhang mit Keimen auch von einem natürlichen Tod sprechen kann. Außerdem sollte erörtert werden, ob die Ärzte im Klinikum Bremen-Mitte gegen das Leichengesetz verstoßen haben. Auf dem Totenschein besteht die Möglichkeit ein Feld anzukreuzen, wenn der Tod im Zusammenhang mit einer medizinischen Behandlung steht.
Die Fachleute kamen zu einer anderen Bewertung. So erklärte Klaus Junker vom Bremer Zentrum für Pathologie, dass die medizinische Behandlung im Fall einer Infektion einen Einfluss auf den Zustand der Frühchen habe. Allerdings sieht er keinen Anhaltspunkt für einen nicht-natürlichen Tod der Babys. "Für mich ist eine Infektion kein unnatürliches Geschehen. Wenn daraus der Tod eintritt, ist das bedauerlich, aber eine Folge eines natürlich eingetretenen Vorgangs".
Michael Birkholz vom Institut für Rechtsmedizin erklärte den Ausschussmitgliedern, dass eine Infektion in einem Krankenhaus nicht automatisch eine Meldepflicht an die Rechtsmedizin auslösen muss. Nur wenn der Arzt, der den Totenschein ausstellt, ein Verschulden bei einer Person feststellen kann, sei eine Infektion eine nicht-natürliche Todesursache. Schon lange kritisiert Birkholz, dass der letzte behandelnde Arzt auch der Leichenschauarzt sein darf. Dadurch könnten unter Umständen auch Fehler vertuscht werden. Erst wenn ein nicht-natürlicher Tod angegeben wird, werden Staatsanwaltschaft und Rechtsmedizin eingeschaltet. Birkholz stellt klar: "Der Leichenarzt hat die allerhöchste Verantwortung. Er stellt die Weichen."
Hier lesen Sie den vollständigen Bericht
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