04.05.2020

BDP: Vorstellung Deutsches register von COVID-19 obduzierten Fällen

Quelle: BDP online, 4. Mai 2020

Angesichts der COVID-19 Pandemie wurde an dem Universitätsklinikum der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule (RWTH) Aachen mit der Unterstützung des Bundesverbandes Deutscher Pathologen e.V. (BDP) und der Deutschen Gesellschaft für Pathologie (DGP) ein zentrales Register der Obduktionen von COVID-19 Erkrankten aufgebaut (DeRegCOVID).

Das Ziel des DeRegCOVID Registers ist es, möglichst alle Obduktionsfälle von COVID-19 Erkrankten deutschlandweit und, falls möglich im deutschsprachigen Raum, zentral elektronisch zu erfassen und anschließend als zentrale Vermittlungsstelle für Datenanalyse und Forschungsanfragen zu dienen. Der Register wird von dem Institut für Pathologie des Universitätsklinikums der RWTH Aachen koordiniert und geleitet.

Mehr Informationen zur Organisation und dem Managment des Registers erhalten Sie hier

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29.04.2020

Erblicher Darmkrebs: Molekulare Vielfalt mit klinischen Konsequenzen

Quelle: innovations-report online, 28. April 2020

Rund drei Prozent aller Tumoren im Darm entstehen durch das sogenannte Lynch-Syndrom, eine erbliche Tumorprädisposition, die vor allem das Erkrankungsrisiko für Darmkrebs auf 50 Prozent erhöht.

Forscher der Universitätskliniken Heidelberg und Berlin haben nun im Rahmen eines von der Wilhelm Sander-Stiftung geförderten Forschungsprojektes untersucht, warum es bei einigen Anlageträgern trotz regelmäßiger Darmspiegelungen weiterhin zur Krebsentstehung kommt. Die dabei festgestellte molekulare Vielfalt der Lynch-Syndrom-assoziierten Tumoren hat zur Entwicklung eines neuen Tumorentstehungsmodells geführt, auf dessen Basis sich zukünftig noch effektivere Krebsvorsorgeprogramme entwickeln lassen.

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28.04.2020

Digitales Bildanalysesystem unterstützt Pathologen bei Beurteilung mikroskopischer Präparate

Quelle: aerzteblatt online, 28. April 2020

Wissenschaftler vom Pathologischen Institut der Charité haben gemeinsam mit Forschern der TU Berlin ein Bildanalysesystem entwickelt, das mit künstlicher Intelligenz mikroskopische Aufnahmen beurteilen soll.

„Bei immer mehr Proben von immer mehr Patienten können digitale Assistenzsysteme dabei helfen, Fehler zu vermeiden“, erläuterte der stellvertretende Direktor des Instituts für Pathologie der Charité am Campus Charité Mitte, Frederick Klauschen. Die Arbeitsgruppe von Klauschen arbeitet mit verschiedenen Universitätskliniken zu­sam­men. Pathologen zeichnen auf tausenden von digitalen mikroskopischen Aufnahmen von Gewebeschnitten die pathologischen Veränderungen ein. Aus diesen Befunden lernt die Software, wie sich zum Beispiel Tumorgewebe optisch von gesundem Gewebe unter­schei­det.

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27.04.2020

Pathologen wollen für Corona-Obduktionen bessere Bezahlung

Quelle: nex24 online, 26. April 2020

Deutschlands Pathologen dringen darauf, die derzeit anfallenden Obduktionen von verstorbenen Corona-Patienten den Kliniken schneller und besser zu vergüten. In einem Schreiben an die Spitzenverbände der Krankenkassen, das der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ vorliegt, fordert der Bundesverband Deutscher Pathologen, die Vergütungshürde in Form unverhältnismäßig hoher Obduktionsquoten abzuschaffen.

Die Obduktionszahlen gehen seit Jahren zurück. Karl-Friedrich Bürrig, Präsident des Bundesverbands Deutscher Pathologen, kritisiert: „Die Fallzahl, die es benötigt, um den Zuschlag zu erhalten, wurde 2018 so hoch angesetzt, dass nahezu keine Klinik diese erreicht. Wir haben die Spitzenverbände der Krankenkassen daher aufgefordert, diese Praxis gerade in der Corona-Krise doch noch einmal zu überdenken.“

Die Obduktionsquote, ab der Geld von den Kassen fließt, liegt bei 12,5 Prozent. In den Kliniken würden aber nur ein bis vier Prozent der Verstorbenen obduziert, sagt Bürrig. Die Häuser blieben also weiterhin auf den Kosten sitzen. Die Pathologen fordern zudem, den derzeitigen Zuschlag von 750 Euro pro Obduktion anzuheben.

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25.04.2020

Prostatakrebs: Spezielles Gen weist auf bessere Überlebenschance hin

Quelle: ots.at, 23. April 2020

Prostatakrebs ist die am häufigsten diagnostizierte Krebserkrankung bei älteren Männern. Während der Tumor bei vielen nur langsam wächst und gut behandelt werden kann, ist der Verlauf bei manchen aggressiv und letal.

In der gemeinsamen Arbeit eines Forschungsteams konnte anhand einer Datenanalyse nachgewiesen werden, dass ein höheres Vorkommen des Gens PDK4 im Tumorgewebe auf eine bessere Prognose hinweisen kann. Die Studie wurde im Topjournal Molecular Systems Biology publiziert.

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24.04.2020

S3- Leitlinie zum Harnblasenkarzinom aktualisiert

Quelle: aerzteblatt online, 24. April 2020

Das Leitlinienprogramm Onkologie hat die S3-Leitlinie zum Harnblasen­karzinom unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Urologie und der Deutschen Krebsgesellschaft überarbeitet. Die Aktualisierung war aufgrund neuer Zulassungen von Immun­checkpoint-Inhibitoren notwendig geworden.

Laut Krebsgesellschaft haben sich die Therapieempfehlungen für Patienten mit einem metastasierten Urothelkarzinom in der Erst- und Zweitlinientherapie grundlegend ge­än­dert. Zwar bleibe in der Erstlinie die cisplatinbasierte Kombinations-Chemotherapie nach wie vor der Standard. Allerdings könne diese Therapieform nicht immer zur Anwendung kommen, insbesondere bei Patienten mit Nierenfunktionsminderung, Herzinsuffizienzen oder neurologischen Störungen.

Für diese besondere Patientengruppe, die für eine cisplatinbasierte Chemotherapie nicht geeignet sind, können nun Immuncheckpoint-Inhibitoren eingesetzt werden, wenn die Tumorzellen PD-L1 exprimieren“, erklärte Mitautorin Margitta Retz vom Klinikum rechts der Isar München. Durch die neuen Checkpoint-Inhibitoren werde das körpereigene Im­munsystem wieder aktiviert, zugleich könne das Wachstum der Tumorzellen verhindert werden.

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22.04.2020

Sektionen sollen mehr Wissen bringen

Im ZDF HeuteJournal vom 21.4.20 kamen ein Rechtsmediziner sowie zwei Pathologen zu Wort, die den Wert der Sektion für die Gewinnung tieferer Erkenntnisse über das Corona-Virus und den Krankheitsverlauf betonen:

 

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17.04.2020

Früherkennung Zervixkarzinom: Dokumentationsvordruck an Vorgaben der Richtlinie angepasst

Quelle: aerzteblatt online, 17. April 2020

Für die Krebsfrüherkennung Zervix-Karzinom wird der Vordruck Muster 39 zum einen im Rahmen der Beauftragung des Primär Screenings oder der Abklärungsdiagnostik und zum anderen für die Datenübermittlung der erhobenen Befunde verwendet. Es ersetzt in diesem Zusammenhang den Überweisungsschein (Muster 6). Im linken Bereich der Muster 39a und 39b trägt der beauftragende Gynäkologe die relevanten anamnestischen Angaben und Vorbefunde ein und übersendet das Formular mit der zu untersuchenden Probe an den auftragannehmenden Zytologen. Sofern die Beauftragung der zytologischen Untersuchung getrennt von der Beauftragung des HPV-Tests erfolgt, ist bei der Beauftragung der zytologischen Untersuchung das Ergebnis des HPV-Tests zu übermitteln.

Der Zytologe ergänzt den Vordruck auf der rechten Seite mit den Untersuchungsergebnissen und gibt eine Empfehlung ab.

Muster 39a wird abschließend dem beauftragenden Gynäkologen im Rahmen der Befundübermittlung zur Verfügung gestellt. Muster 39b ist für die Unterlagen des auftragannehmenden Zytologen bestimmt.

Das Muster 39 kann auch digital genutzt werden (siehe hierzu Anlage 2b BMV-Ä). Die Rückmeldung der Ergebnisse vom Zytologen an den beauftragenden Gynäkologen kann wahlweise und in Abstimmung beider Parteien auch per eArztbrief erfolgen.

Hier leiten wir Sie zum Artikel des Ärzteblattes

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