
Unklare Erstattung von Liquid Biopsy
Quelle: BDP online, 27. Juli 2016
Obwohl es für den Einsatz von Krebsdiagnostik auf der Basis von Blutproben („Liquid Biopsy“) bereits einige klare Indikationen gibt, wie den Nachweis der Resistenzmutation T790M beim Nicht-kleinzelligen Bronchialkarzinomen als Basis für die Therapieentscheidung, gehören die Liquid-Biopsy-Verfahren bislang nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen und damit nicht zur Regelversorgung. Erkrankte, die einen solchen Test benötigen, müssen die Kostenerstattung bei ihrer Krankenkasse beantragen.
Dies will der BDP ändern : „Wir sind überzeugt, dass Patienten einen Rechtsanspruch auf diese Untersuchung haben“, sagte Gisela Kempny, Geschäftsführerin des Bundesverbandes Deutscher Pathologen, heute bei einer Veranstaltung des Biotechnologieverbandes BIO Deutschland. Eine Möglichkeit seien integrierte Versorgungsverträge, die der Verband mit den Krankenkassen abschließen könne.
Frau Kempny verwies dabei auf das Lungennetzwerk NOWEL, ein Zusammenschlusss von pathologischen Laboratorien in Niedersachsen.